[334] Hilfstruppen (Auxiliartruppen), Truppen, die von einer besiegten, verbündeten oder befreundeten Macht zwangsweise, vertragsmäßig oder gegen Zahlung von Geldern (Subsidien) gestellt werden. Im Altertum zwangen Perser, Mazedonier, Römer etc. die besiegten Völker oder Bundesgenossen (socii der Römer) zur Stellung von H., ein Verfahren, das Napoleon I. in ausgedehntestem Maße zur Anwendung brachte (preußische H. unter Yorck 1812 gegen Rußland). Eine andre Art H. waren die im 18. Jahrh. von England und Nordamerika bei deutschen Fürsten (Hessen u. a.) ermieteten Truppen (s. Soldatenhandel).