[162] Subsidĭen (lat.), ursprünglich bei den Römern das dritte Treffen der Schlachtordnung, das den beiden ersten Treffen im Notfall zu Hilfe zu kommen hatte, später überhaupt die Reserve in der Schlachtordnung; dann Bezeichnung für Hilfsmittel überhaupt. Namentlich versteht man unter S. Gelder, die im Fall eines Krieges vermöge eines besondern Vertrags (Subsidientraktats) ein Staat dem andern zahlt (s. Allianz). In England werden mit dem Ausdruck Subsidiengelder (grants, »Bewilligungen«) auch diejenigen Gelder bezeichnet, die vom Parlament jährlich für die Land- und Seemacht bewilligt werden. Charitativsubsidien (subsidia charitativa), die ehedem von der reichsfreien Ritterschaft dem Kaiser entrichteten zeitweiligen Abgaben.