[857] Zaun, Einfriedigung eines Grundstücks. Mauern als Einfriedigung bieten Gelegenheit zum Anbringen von Spalieren für seine Obstarten und andre Bekleidungen; sie hemmen aber bei kleinern Gärten den Luftzug, weshalb es ratsam ist, nur die Nord- und Ostseite eines Gartens mit einer Mauer, die Süd- und Westseite dagegen mit einer andern Umzäunung zu umgeben. Umzäunungen aus Schlächterwerken (Holzpfosten in Abständen von 23 m mit 23 horizontalen Latten), Staketen, Planken (Bretterzaun), Latten etc. bedürfen öfterer Reparaturen. Das dauerhafteste Holz zu Zäunen ist das der Akazie, Eiche, Lärche und Kiefer. Drahtzäune bestehen aus Pfosten, an denen 23 horizontale Drähte oder Drahtnetz befestigt ist. Stacheldraht darf nicht an öffentlichen Wegen verwendet werden. Haltbarer sind guß- oder schmiedeeiserne Gitter. Lebendige Zäune oder Hecken geben eine dichte und dauerhafte Einfriedigung und gewähren zarten Pflanzen guten Schutz. Die Sträucher werden auf rigolten Boden in 1530 cm Entfernung gepflanzt, nach einem Jahr über dem Wurzelhals abgeschnitten und die üppig wachsenden Schosse ineinander verflochten, das Ganze wird zuweilen gedüngt und jährlich beschnitten, oben schmal, unten breiter, weil sonst die Hecke unten kahl wird. Koniferen und andre immergrüne Sträucher werden beschnitten, wenn sie die gewünschte Höhe erreicht haben. Zu Hecken eignen sich: Christusdorn (Gleditschia triacantha), Kornelkirschbaum, Weißdorn, Schwarz- oder Schlehdorn, Kreuzdorn, Hainbuche, Rainweide, die Heckenkirsche, auch Rüster und Maulbeerbaum, Rottanne, Eibenbaum, Buchsbaum und virginische Zeder.