Hirtenbriefe

[374] Hirtenbriefe (Literae pastorales), Rundschreiben der katholischen Bischöfe an die Geistlichkeit und die Laien ihres Sprengels über kirchliche oder weltliche Gegenstände. Sie pflegen sich vornehmlich zu verbreiten über die Gottesdienstordnung, über die vorgeschriebenen Andachten, Fasten und Abstinenz, Gebete, Gesänge, Lehr- und Erbauungsbücher, auch wohl über die Stellung der Kirche zum Staat, über kirchenpolitische Tagesfragen u. dgl. Auch protestantische Generalsuperintendenten pflegen bei Antritt ihres Amtes H. zu erlassen, die Bischöfe der anglikanischen Kirche alle drei Jahre.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 374.
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