[749] Ihrâm (arab.), vorgeschriebenes Kleid der Mekkapilger und dann im übertragenen Sinn der Zustand, in dem der Pilger sich befindet, solange er dieses Kleid trägt. Es besteht aus zwei viereckigen weißen Tüchern von Baumwollenstoff, deren eins (ridâ') den Rücken und die linke Schulter bedeckt und, den rechten Arm und die rechte Schulter freilassend, an der rechten Seite geknüpft wird, während das andre (izâr), um die Lenden geschlagen, von der Taille bis auf die Kniee herabhängt. Im Zustande des I. ist dem Mekkapilger der geschlechtliche Verkehr, das Bedecken des Gesichts, die Jagd und das Töten von Tieren, der Gebrauch von Parfüms, das Salben des Kopfes mit Öl, das Schneiden von Haar, Bart und Nägeln, das Pflücken von Grashalmen, das Abschneiden grüner Zweige und Bäume etc. verboten.