[855]Inquirieren (lat.), nachforschen, in jemand dringen, gerichtlich untersuchen, verhören; Inquirent, der Untersuchende, Untersuchungsrichter; Inquisit, veraltete Bezeichnung für den Angeschuldigten in einer strafrechtlichen Untersuchung.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 855.