Inspektion [2]

[871] Inspektion, Militärbehörde, die für den Zustand und die Ausbildung bestimmter Truppengattungen oder die zweckmäßige Organisation und Leitung bestimmter Dienstzweige verantwortlich ist und dementsprechend von Zeit zu Zeit Inspizierungen vornimmt. An der Spitze der Inspektionen stehen Inspekteure. In der deutschen Armee bestehen fünf Armeeinspektionen, deren jede mehrere Armeekorps umfaßt. Außerdem gibt es in Preußen se eine I. der Jäger und Schützen, der Feldartillerie, der technischen Institute der Infanterie und eine der Artillerie, je eine Artilleriedepot- und Traindepotinspektion. Ferner je eine I. der Verkehrstruppen, der Infanterie-, der Kriegsschulen, eine Landwehrinspektion Berlin, eine Remonteinspektion, eine I. des Militärveterinärwesens und eine I. der militärischen Strafanstalten. Die Kavallerie umfaßt 4, die Fußartillerie 2 Inspektionen, das Ingenieur- und Pionierkorps 4 Ingenieur-mit 9 Festungsinspektionen und 3 Pionierinspektionen. In Sachsen: I. der Infanterieschulen, der Militärreitanstalt, der militärischen Strafanstalten, Remonteinspektion; in Bayern: I. der Kavallerie, des Ingenieurkorps und der Festungen, der technischen Institute, der Militärbildungsanstalten, der Unteroffizierschule, der militärischen Strafanstalten und die Remonteinspektion. Bei der Marine bestehen 2 Marineinspektionen, je eine I. des Bildungswesens der Marine, des Torpedowesens, der Marineartillerie, der Marineinfanterie und die Marinedepotinspektion (s. Deutschland, S. 7951.). Für den innern Dienst werden nach dem Ermessen des Kompagniechefs die Infanteriekompagnien in 2–3 Inspektionen eingeteilt und jede derselben einem Leutnant (Inspektionsoffizier, Inspektionsführer) unterstellt. Österreich hat unter anderm einen Inspektor der Festungsartillerie als Hilfsorgan des Reichskriegsministeriums. Vgl. Generalinspektion.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 871.
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