Inspektion [1]

[871] Inspektion (lat.), eigentlich soviel wie Besichtigung, Untersuchung, z. B. inspectio legalis, gerichtliche Untersuchung, namentlich eines Leichnams (s. Leichenschau); inspectio ocularis, Okularinspektion, richterlicher Augenschein, ein Beweismittel, das im strafrechtlichen Verfahren wie in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten anwendbar ist (s. Augenschein). Meist aber versteht man unter I. die Aussicht, Beaufsichtigung seitens staatlicher Behörden, die dann auch Inspektionen heißen, über Leistungen, die besondere technische Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern, wie im Schul-, Forst-, Bauwesen u. dgl.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 871.
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