Interrex

[892] Interrex (lat., »Zwischenkönig«), der Zwischenmagistratus, der in der Königszeit von den Patriziern aus ihrer Mitte ernannt wurde, um nach dem Tod eines Königs die Neuwahl vorzunehmen, aber nach fünf Tagen immer einem Nachfolger weichen mußte, bis die Wahl zustande gekommen war. Die Einrichtung der Zwischenregierung (Interregnum) wurde in der Republik, in der sonst die obersten Magistrate ihre Nachfolger selbst wählen ließen, beibehalten, wenn jene während ihrer Amtsführung gestorben waren oder das Amt niedergelegt hatten oder die Neuwahl beim Ablauf des Amtsjahres noch nicht hatte stattfinden können. In dem Prinzipat hatte der I. natürlich keinen Platz mehr.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 892.
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