Jura noscit (novit) curia

[388] Jura noscit (novit) curia (lat., »Das Gericht kennt die Rechte«), Rechtssprichwort, das besagt, daß ein Gericht die Rechtssatzungen, die in einem Prozeß anzuwenden sind, kennen müsse, und daß es daher nicht Sache der Partei sei, diese nachzuweisen; ein Grundsatz, von dem man jedoch bei ausländischem Recht und bei lokalem Gewohnheitsrecht (Statuten) eine Ausnahme zuläßt. Beides kann Gegenstand einer Beweisauflage und einer Beweisführung sein. Vgl. § 293 der Deutschen Zivilprozeßordnung.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 10. Leipzig 1907, S. 388.
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