Justizministerium

[397] Justizministerium, die oberste Justizverwaltungsbehörde des Staates, an deren Spitze der Justizminister steht. In kleinern Staaten nimmt eine Abteilung oder ein Departement des Staatsministeriums die Justizverwaltung (s. d.) wahr. Ein Einfluß auf die Rechtsprechung steht dem J. nicht zu, abgesehen von seiner Befugnis zur Entscheidung von Beschwerden über Disziplin, Geschäftsgang und Justizverweigerung oder -Verzögerung. In den meisten Staaten enthält ein besonderes Justizministerialblatt die amtlichen Bekanntmachungen auf dem Gebiete der Justizverwaltung, so in Preußen, in Bayern, Württemberg, Sachsen etc.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 10. Leipzig 1907, S. 397.
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