Küstenbezirksämter

[882] Küstenbezirksämter. Die deutsche Küste der Ost- und Nordsee ist in sechs Küstenbezirke eingeteilt, die von Küstenbezirksämtern verwaltet werden, an deren Spitze je ein Seeoffizier als Küstenbezirksinspektor steht. Die K. sind dem Reichsmarineamt unterstellt; sie leiten das Küstensignal-, Seezeichen- und zum Teil auch das Lotsenwesen. Küstenbezirke: 1) Ost- und Westpreußen, mit Küstenbezirksamt Neufahrwasser; 2) Pommern und Mecklenburg, mit Küstenbezirksamt Stettin; 3) Lübeck und Ostküste von Schleswig-Holstein, mit Küstenbezirksamt Kiel; 4) Westküste von Schleswig-Holstein, mit Küstenbezirksamt Husum; 5) Elbe- und Wesergebiet, mit Küstenbezirksamt Bremerhaven; 6) Jadegebiet, ostfriesische Küste und Helgoland, mit Küstenbezirksamt Wilhelmshaven. Die K. zu Neufahrwasser, Stettin, Kiel und Bremerhaven sind gleichzeitig Hauptagenturen der deutschen Seewarte.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 882.
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