Kijâß

[900] Kijâß (arab., »Maß«), eine der vier Quellen des islamischen Rechts. Es werden darunter die logischen Schlußfolgerungen verstanden, die von den Gelehrten aus den drei andern Rechtsquellen (Koran, Sunna und Idschmâ') gezogen werden (s. Islam, S. 48). Beispiel: wenn im Korân der Genuß des chamr, Weines, verboten wird, so folgt daraus (als K.), daß damit auch der Genuß aller berauschenden Getränke und Drogen, z. B. des Opiums, verboten ist.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 10. Leipzig 1907, S. 900.
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