Kirchendiener

[42] Kirchendiener, niedere, welche die äußerlichen Geschäfte im Gottesdienst verrichten, waren in der alten Kirche Kleriker niederer Ordnung, jetzt Laien, die als Küster, Mesner, Organisten, Läuter, Balgentreter, Leichendiener und Totengräber angestellt sind.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 42.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika