Kirchenstrafen

[58] Kirchenstrafen, Strafen, die von der Kirche und ihren Organen wegen Vergehungen gegen die kirchlichen Satzungen über Angehörige der Kirche verhängt werden (s. Geistliche Gerichtsbarkeit).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 58.
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