Kirchenstrafen

[602] Kirchenstrafen, zerfallend in poenae medicinales, Zucht- u. Besserungsmittel, u. poenae vindicativae, eigentliche Strafen, wurden gegen Laien und Kleriker angewendet; s. Excommunication, Ketzergericht, Kirchenbuße. Heutzutage ist gegen Laien außer der Excommunication nur noch und zwar unter gewissen Einschränkungen die Entziehung des christlichen Begräbnisses üblich. Gegen den Kleriker, bei dem sich die Person nicht leicht vom Amte trennen läßt, werden zunächst solche Strafen angewendet, welche dem Ermessen seines Bischofes anheimgestellt sind, dann von den kirchlichen Obern insbesondere: Versetzung, Gefängniß in eigenen Strafhäusern, vorübergehende od. lebenslängliche Amtsentsetzung, die communio laica, Degradation und Excommunication.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 602.
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