[344] Kompensation (lat.), die wechselseitige Aufhebung und Ausgleichung der Wirkungen zweier einander gegenüberstehender Ursachen oder ursachlicher Tatsachen, z. B. in der Physik die Ausgleichung der Wirkung einer Kraft, die ohne K. störend eingreifen würde. So verändern Temperaturschwankungen die Länge des Pendels, und man benutzt die ungleiche Ausdehnung verschiedener Metalle, um diese Schwankungen auszugleichen (thermische K.). Ebenso wird bei Chronometern die Abhängigkeit der Unruhe von der Temperatur ausgeglichen (vgl. Pendel und Uhr); die Ausgleichung der Farbenzerstreuung bei Linsen nennt man achromatische K., die Ausgleichung der Wirkung des Schiffseisens auf den Kompaß magnetische K.-Elektrische K. ist das genaueste Verfahren zur Bestimmung elektrischer Stromstärken, Spannungen und Widerstände. Zwei Abzweigpunkte eines geeichten Widerstandes werden unter Zwischenfügung eines Normalelements mit einem Spannungsmesser (Elektrometer, Galvanoskop) verbunden. Soll nun z. B. die Stärke eines Stromes gemessen werden, so schaltet man diesen Widerstand so in die Leitung ein, daß die an den Abzweigstellen auftretende Spannungsdifferenz (= Produkt von Stromstärke und Widerstand) der des Normalelements entgegengesetzt gerichtet ist und verändert die Abzweigstellen so lange, bis beide Spannungen gleich sind, d. h. der Spannungsmesser auf Null weist. Da der Widerstand zwischen den Abzweigstellen bekannt ist, findet man die Stromstärke, indem man die ebenfalls bekannte Spannung des Normalelements durch diesen Widerstand dividiert. Eine Meßmethode, bei der in dieser Art durch K. der Ausschlag des Meßinstruments auf Null gebracht wird, heißt Nullmethode; s. auch Kompensator, Kompensationsokular. In der Medizin versteht man unter K. die Ausgleichung einer vorhandenen Störung durch eine andre Anomalie, z. B. eines Herzfehlers durch allmählich sich ausbildende Herzhypertrophie, vgl. Herzfehler. Über K. (Aufrechnung) im Rechtswesen s. Ausrechnung.