Konfrontation

[367] Konfrontation (lat., von frons, Stirn), im Strafverfahren die »Gegenüberstellung« mehrerer Angeschuldigten oder Zeugen zum Zweck der Rekognition oder zur Aufklärung von Widersprüchen. Diejenige Person, deren Widerspruch gebrochen und beseitigt werden soll, wird Konfrontat, die ihr zu diesem Zwecke gegenübergestellte Konfrontant genannt. Die deutsche Strafprozeßordnung (§ 58) will die K. vornehmlich in der Hauptverhandlung zur Anwendung gebracht wissen, im Vorverfahren nur dann, wenn sie ohne Nachteil für die Sache nicht bis zur Hauptverhandlung ausgesetzt bleiben kann.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 367.
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