[367] Konfusion (lat., »Vermengung«), Verwirrung, Bestürzung, Verlegenheit. In der Rechtswissenschaft ist K. die Vereinigung von Recht und Schuld in einer Person, wodurch beides erlischt; z. B. wenn jemand seinen Gläubiger beerbt. Eigentumserwerb durch K. s. Eigentum, S. 443.
Meyers-1905: Kreis der kleinsten Konfusion