[444] Kontraposition (lat., »Gegenstellung«), in der Logik das Verfahren, durch das ein bejahendes Urteil in ein verneinendes oder umgekehrt verwandelt wird, z. B.: alle Menschen sind sterblich-kein Unsterblicher ist ein Mensch; kein Insekt ist ein Wirbeltier-einige Wirbellose sind Insekten. S. Konversion. Im Handel nennt man K. die Deckung. die ein Bankier dem andern bei Kreditwechseln zu leisten gehalten ist.