[466] Kopīe (v. lat. copia, Menge), soviel wie Abschrift (s. d.). Über exemplifizierte K. vgl. Exemplificatio documenti. Copia vidimata, beglaubigte Abschrift; c. auscultata, eine von zwei Personen in der Weise beglaubigte Abschrift, daß die eine das Original vor-, die andre die Abschrift nachliest. Ferner bezeichnet K. die Wiederholung oder Vervielfältigung eines Werkes der Malerei, der Zeichenkunst oder der Plastik; ist die Wiederholung eines Kunstwerkes von demselben Urheber wie dieses, so heißt sie besser Dublette oder Replik. In französischen wie auch in englischen Buchdruckereien bezeichnet copie, bez. copy allgemein das »Manuskript«, d. h. die Druckvorlage des Schriftsetzers.