[648] Kreuzer, kleine deutsche Scheidemünze, benannt (Crosatus, Cruciatus, Crucifer oder Cruciger) nach dem Kreuz in ihrem anfänglichen Gepräge, zuerst im 13. Jahrh. als Denar (Etschkreuzer) in Tirol geschlagen und im 15. Jahrh. als Billonmünze über den größten Teil des Deutschen Reiches verbreitet. Die in 4 Pfennig oder 48 Heller geteilten K. wurden in den meisten Ländern der Guldenwährung zu 60 auf den Gulden oder 90 auf den Reichstaler heimisch; von diesen leichten unterschied man zeitweise schwere K., deren 48 auf den Gulden gingen. Geprägt wurden in Österreich 82/3-5lötig als Konventionsmünzen Stücke zu 17,7 und 3 K., 1848 das 1/4-Kopfstück auf 6 K. gesetzt und dann im Gewicht auf 15,03 Pfennig der Talerwährung vermindert; durch das Gesetz vom 1. Juli 1868 erhielt das 2/5 Silber enthaltende Stück zu 10 K. den Wert von 12 Pfennig; in Kupfer prägte man den K. 31/3 g schwer, entsprechend Stücke zu 4 und 1/2 K. Die süddeutschen Staaten münzten Stücke zu 6 K. des 24-Guldenfußes 48/9-6lötig, zu 3 K. 41/2-6lötig, zu 1 K. 24lötig = 1,82,8 Pfennig der Talerwährung aus. In der süddeutschen Guldenwährung von 1837 hatte das 1/3 seine Stück zu 6 K. einen Silberwert von 15,59 Pfennig, während das 21/2-4lötige Kreuzerstück 2,19 bis 2,81 Pfennig wert war. In der Währung von 1857 wurde das Stück zu 6 K. mit 350 Tausendteilen Feingehalt = 15,52 Pfennig ausgebracht und das 1/6-feine Kreuzerstück = 2,5 Pfennig; außerdem gab es Kupfermünzen von 1, 1/2, 1/4 und 1/8 K. In der Schweiz blieb der K., 4 im Batzen und 60 im Gulden, Rechnungsmünze bis 1852; er enthielt in Appenzell und Thurgau 4 Angster, sonst 4 oder 8 Heller. Vgl. Batzen, Kaisergroschen, Kopfstück, Neukreuzer.