[100] Landeshauptmann, in den österreichischen Kronländern Oberösterreich, Steiermark, Kärnten, Krain, Salzburg, Tirol, Vorarlberg, Görz-Gradisca, Istrien, Mähren, Schlesien und in der Bukowina der Vorsitzende und Leiter des Landtags, der aus den Mitgliedern des letztern für die Landtagsperiode vom Kaiser ernannt wird. Vgl. auch Landesdirektor.