Loge

[659] Loge (franz., spr. lōsche), ein nach einer Seite offenes Kabinett, namentlich in Schauspielhäusern etc. die durch Scheidewände voneinander getrennten, mit gesonderten Zugängen und einer nur kleinen Zahl von Sitzplätzen versehenen Zuschauerzellen (Parterre-, Proszeniums- etc. L.); Portierloge, Zimmer oder Kammer eines Portiers (Pförtners), meist am Treppenfuß oder im Souterrain. Vgl. auch Loggia. – In der Bedeutung von HütteBauhütte«, s. d.) gebraucht man das Wort L. in der Freimaurerei (s. d.) und bezeichnet danach mit ihm auch die Versammlungen andrer, in der äußern Form den Freimaurern nachgebildeter Gesellschaften (Guttemplerlogen etc.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 659.
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