[686] Lombard, Leihbank, Leihhaus, Pfandhaus; Lombardgeschäft, das Darlehnsgeschäft gegen Faustpfand, insbes. das von Banken (Lombard-, Leihbanken) gegen Verpfändung von Warenvorräten, Edelmetallen und Wertpapieren betriebene Darlehnsgeschäft. Lombardbestände, die bei solchen Anstalten hinterlegten Pfänder; Lombardscheine, die von den Leihanstalten ausgestellten Scheine als Eigentumsbeweis für den Verpfänder; Lombardzinsfuß, der für ein Lombarddarlehen bewilligte Zinsfuß; lombardieren, verpfänden oder auch Lombardgeschäfte betreiben. Vgl. Banken, S. 339, und Leihhaus. Der Name L. wird darauf zurückgeführt, daß im Mittelalter solche Darlehnsgeschäfte meist von lombardischen Geldwechslern betrieben wurden.