[278] Münzzeichen, eine Figur oder ein Buchstabe auf Münzen zur Bezeichnung der Münzstätte, des Stempelschneiders oder Münzmeisters. Schon auf altgriechischen Münzen ist bisweilen der Name des Stempelschneiders angedeutet, auf den Münzen der römischen Republik und auf merowingischen Münzen die Wappen der Münzbeamten. Seit dem 16. Jahrh. zeigen die Münzen allgemein Buchstaben, Monogramme oder Hausmarken als Münzmeisterzeichen, die später auch gesetzlich vorgeschrieben wurden. Gegenwärtig werden auf den deutschen Münzen die Münzstätten durch Münzbuchstaben angedeutet (s. Münzwesen, S. 275). Vgl. Schlickeysen, Erklärung der Abkürzungen auf Münzen (3. Aufl., Berl. 1896).