[104] Mahlschatz (v. altdeutschen máhaljan, »sprechen, versprechen«; vgl. die Worte »vermählen, Gemahl«, denen der Begriff des Versprechens, Verlobens zugrunde liegt, Treuschatz), bei den altgermanischen Völkern, bei denen die Frauen gekauft wurden, der dafür zu entrichtende Preis; später Bezeichnung für die Geschenke, die der Bräutigam der Braut darbrachte, insbes. für das Angeld, das in manchen Gegenden der Verlobten gegeben wird; auch soviel wie Brautschatz, Hochzeitsgut.[104]