Mantelkinder
[249] Mantelkinder (Gürtelkinder), ehedem Bezeichnung für Kinder, die von Brautleuten vor erfolgter Trauung erzeugt waren; so genannt, weil die Mutter bei der Trauung ihren Mantel über das Kind breiten mußte, durch welchen Akt (Bemäntelung) es legitimiert wurde. Vgl. Kunigunde 3).