Mantelkinder

[249] Mantelkinder (Gürtelkinder), ehedem Bezeichnung für Kinder, die von Brautleuten vor erfolgter Trauung erzeugt waren; so genannt, weil die Mutter bei der Trauung ihren Mantel über das Kind breiten mußte, durch welchen Akt (Bemäntelung) es legitimiert wurde. Vgl. Kunigunde 3).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 13. Leipzig 1908, S. 249.
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