[841] Mantelkinder, Kinder, die vor erfolgter Einsegnung von Brautleuten erzeugt sind (weil ehedem ihre Mutter während der Trauung ihren Mantel über sie breitete, u. die so die Legitimation [Bemäntelung] erhielten); diese haben jetzt nach der Ehe ihrer Eltern gleiche Rechte mit den ehelichen Kindern, was früher, wenigstens in katholischen Ländern, nicht durchgängig der Fall war.