Marianische Kongregationen

[292] Marianische Kongregationen (Marianische Sodalitäten), religiöse Vereinigungen in der katholischen Kirche mit dem Zweck, die sittliche Reinheit und Tugend ihrer Mitglieder zu fördern und sie für ihren besondern Berufsstand tüchtig zu machen. Als das vornehmste Mittel der Tugendförderung gilt die Marienverehrung. Die Marianischen Kongregationen waren in ihrer ursprünglichen, von dem belgischen Jesuiten Johannes Leunis (Leonis, geb. 1535, gest. 1584) im Collegium Romanum (s. d.) 1563 geschaffenen und bald in den jesuitischen Kollegien Belgiens und Frankreichs, Österreichs und Deutschlands verbreiteten Gestalt Schülervereinigungen. Die römische Kongregation wurde 1584 von Papst Gregor XIII. kirchlich gutgeheißen, mit Ablässen versehen und zur Stammkongregation (Erzbrüderschaft) erhoben. Infolge des dem Jesuitengeneral durch Sixtus V. 1586 zuerkannten Rechtes, jede unter der Pflege seiner Gesellschaft stehende, aus Gläubigen männlichen Geschlechts beliebigen Standes zusammengesetzte Kongregation der römischen Stammkongregation anzuschließen, wurden die Marianischen Kongregationen auf die katholische Männerwelt überhaupt ausgedehnt. Leo XII. ermächtigte 1825 den Jesuitengeneral, jede kanonisch, d. h. mit Zustimmung des Diözesanbischofs, errichtete Marianische Kongregation, gleichviel wo und von wem sie gegründet sei, auf ihr Ansuchen der römischen Stammkongregation anzugliedern. Kann diese Erweiterung der Marianischen Kongregationen auf nichtjesuitische Gründungen theoretisch als eine Einschränkung des jesuitischen Monopols angesehen werden, zumal ein Zwang für die Marianischen Kongregationen, sich der Mutterkongregation anzuschließen, nicht besteht, so ist doch tatsächlich der jesuitische Einfluß stets der beherrschende gewesen. Die Verbreitung ist sehr groß und ständig im Wachsen begriffen: 1824 zählte man 2476, von 1829–92 weitere 16,674, von 1892–99: 4568 der römischen Kongregation angegliederte M. K., die sich hauptsächlich aus Schülern, Studenten, jungen Kaufleuten und Handwerkern zusammensetzen. M. K. von Frauen und Jungfrauen sind seit dem 18. Jahrh. gestattet, aber niemals zur Blüte gekommen. In Preußen wurden die Marianischen Kongregationen 1872 zusammen mit dem Jesuitenorden aufgehoben, durch Ministerialerlaß vom 23. Jan. 1904 aber wieder gestattet. Vgl. Niederegger, Der Studentenbund der marianischen Sodalitäten (Regensb. 1884); Delplace, Histoire des congrégations de la sainte vierge (Lille 1884); Martin, Präses-Büchlein der marianischen Kongregationen (Ravensburg 1898); Frey, Der gute Kongreganist (10. Aufl., Paderb. 1899); eringer, Die Ablässe, S. 659 ff. (12. Aufl., das. 1900); Schneider, Regel- und Gebetbuch für die Mitglieder der Marianischen Kongregationen (26. Aufl., das. 1905). Seit 1895 erscheint in Wien (Verlag Austria) eine »Sodalen-Korrespondenz für M. K.« (jährlich 12 Nummern). Zur Beurteilung der Marianischen Kongregationen vgl. J. Werner, Die Marianischen Kongregationen (in der »Christlichen Welt«, 1904, Nr. 19); Gebhardt, Die Marianischen Kongregationen (Leipz. 1904); »Die Marianischen K. und der Ministerialerlaß vom 23. Januar 1904, verfaßt und aktenmäßig zusammengestellt von einem Priester der Erzdiözese Breslau« (vom Kardinal Kopp, Bresl. 1904).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 13. Leipzig 1908, S. 292.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika