Militärbibliotheken

[813] Militärbibliotheken sollen den Offizieren und Sanitätsoffizieren des Friedensstandes, den Offizieren des Beurlaubtenstandes und den höhern Beamten der Heeresverwaltung zur wissenschaftlichen Fortbildung in ihrem militärischen Berufe dienen, enthalten demnach Werke kriegswissenschaftlichen Inhalts, dann solche allgemein wissenschaftlichen Charakters, soweit sie jenem Zweck entsprechen, Werke für das Studium der neuern Fremdsprachen, der Militärgesundheitspflege etc. Die Verwaltungsordnung der Militärbibliotheken (Berl. 1890) regelt den Dienstbetrieb und nennt die Garnisonen, in denen sich M. befinden. Für die Bedürfnisse der Mannschaften sorgen Mannschaftsbibliotheken bei den Truppen. In Frankreich hat sich der französische Schulverein erboten, mit für die Lesebedürfnisse der Truppen zu sorgen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 13. Leipzig 1908, S. 813.
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