Militärbezirksgerichte

[813] Militärbezirksgerichte, ehemals in Bayern Militärgerichte zur Aburteilung schwerer Militärvergehen. Sie bestanden bei den Korpskommandostellen und setzten sich aus dem Kommandanten als Vorstand, einem Auditeur als Direktor und einer Anzahl Auditeure, zu denen in militärischen Strafsachen auch Offiziere kamen, als Richter zusammen. In Verbrechens- und Vergehenssachen, mit Ausnahme der Ungehorsamsfälle, urteilten sie unter Zuziehung von Kombattantengeschwornen, deren Charge sich nach der des Angeklagten richtete, sonst ohne Geschworne.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 13. Leipzig 1908, S. 813.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: