[2] Mittönen, einen Körper durch die Schwingungen eines tönenden Körpers ebenfalls in Schwingungen versetzen und dadurch zum Tönen bringen. Spannt man auf einem Monochord zwei Saiten auf, so daß sie denselben Ton geben, und bringt man die eine Saite zum Tönen, so tönt die andre mit. Geigen, Gitarren, die an der Wand hängen, beginnen zu tönen, wenn im Zimmer ein ihrer Stimmung entsprechender Ton erregt wird. Hält man eine tönende Stimmgabel über das offene Ende einer Orgelpfeife, die denselben Ton gibt, so beginnt die Luftsäule der Pfeife mitzutönen. Das M. tritt nur ein, wenn der mittönende Körper geneigt ist, die gleichen Schwingungen zu machen wie der anregende, oder wenigstens leicht in Schwingungen gerät, die von denen des tönenden Körpers aliquote Teile sind. Daher kann von zwei Stimmgabeln mit geringer Verstimmung die eine nicht durch die andre zum M. gebracht werden.