[924] Mittelschulen, nach dem in Preußen eingeführten Sprachgebrauch gehobene Volksschulen, die, ohne zu den höhern Lehranstalten zu gehören, doch über den Bildungskreis der Volksschule hinausgehen. Für derartige Schulen hat in Preußen der Minister Falk 15. Okt. 1872 einen Lehrplan und gleichzeitig für die Lehrer an ihnen eine besondere Prüfungsordnung erlassen (s. Lehramtsprüfungen). Für Mädchenmittelschulen (mit einer fremden Sprache) ist vom Minister Bosse 31. Mai 1894 ein besonderer Plan vorgezeichnet. Doch findet noch immer große Mannigfaltigkeit in der Einrichtung derartiger Schulen statt, da viele M. in der Weise mit städtischen Volksschulen verflochten sind, daß nur die Oberklassen dem Lehrplan der M. folgen oder neben den Oberklassen der Volksschulen Parallelklassen dem besondern Zweck der M., Vorbereitung für die feinern Handwerke etc., dienen. Vgl. Bartholomäus, Die Mittelschule in ihrem Verhältnis zur Volksschule (Gotha 1887); »Die Mittelschule und höhere Mädchenschule«, Zeitschrift (Halle). In Österreich-Ungarn und Süddeutschland versteht man unter M. die höhern, zwischen Volksschule und Hochschule in der Mitte stehenden Lehranstalten: Gymnasien, Realgymnasien, Oberreal- und Realschulen. Vgl. die Zeitschrift »Österreichische Mittelschule« (Wien).