[64] Mondblindheit, s. Nachtblindheit. In der Tiermedizin heißt M. (periodische oder innere Augenentzündung, Irido-Cyclo-Chorioiditis recidiva) jede auf innern Einwirkungen beruhende entzündliche Veränderung an den innern Teilen des Auges. Dieser Begriff ist festgelegt durch die kaiserliche Verordnung, betreffend die Hauptmängel (s. Gerichtliche Tiermedizin), unter welche die M. mit einer Gewährfrist von 14 Tagen aufgenommen ist. Die Ursachen der M. sind nicht klargestellt. Vorwiegend nimmt man eine infektiöse Ursache an, die aber möglicherweise mit Bodenverhältnissen zusammenhängt, da die M. in manchen Gegenden besonders häufig ist. Auch eine vererbte Anlage zur M. wird angenommen. Die M. ergreift erst das eine, später meist auch das andre Auge. Die ersten Anfälle zeigen bloß Reizerscheinungen (Schwellung, Lichtscheu, Tränenfluß), die wieder verschwinden, jedoch in der Regel den Anfang dauernder Veränderungen im Augeninnern zurücklassen. Diese werden die Ursache neuer Anfälle, die monate- und selbst jahrelang ausbleiben können, meist jedoch in Zwischenräumen von 46 Wochen sich wiederholen, also etwa in Mondesperioden, daher M. (schon von Vegetius im 4. Jahrh. als Oculus lunaticus beschrieben). Jeder neue Anfall bedingt erheblichere Veränderungen. Es kommt zu Verklebungen und Verwachsungen der Iris mit der Linse, eiteriger Ausschwitzung in die Augenkammer, Trübung der Linse und des Glaskörpers, zu Linsenstar und Glaskörperverflüssigung, totaler Veränderung der Gefäßhaut, Ablösung der Netzhaut, Verkleinerung des ganzen Augapfels und fast immer zu gänzlicher Erblindung.