[74] Monitōrische Dekrete nannte man in der frühern Rechtssprache richterliche Verfügungen, die dem Adressaten lediglich Gelegenheit zur Wahrung von Rechten geben, im Gegensatz zu arktatorischen Dekreten, die bei Meidung von Nachteilen zur Vornahme von Handlungen verpflichten; s. Dekret.
Meyers-1905: Monitorische Ladung