[163] Mortifikation (lat., »Tötung, Totschlag«), in der Medizin das Absterben organischer Teile, das Verschwinden jeder Lebensspur in denselben (s. Brand). In der kirchlichen Sprache Ertötung der sinnlichen Begierden durch Kasteien, Fasten, Geißeln und sonstige freiwillig übernommene Entbehrungen und Qualen. In der Rechtssprache ist M. soviel wie Ungültigerklärung eines Schuldscheins oder einer sonstigen Urkunde; daher Mortifikationsschein (Tilgungsschein), ein Schein, wodurch eine verlorne Urkunde, eine Forderung, eine Obligation, ein Wechsel etc. nach vorgängigem Aufgebot (s. d.) für ungültig erklärt wird; gebräuchlicher hierfür ist der Ausdruck Amortisation (s. d.).