[163] Mortuarĭum (lat.), Totenhalle, insbes. die einer (kathol.) Hauptkirche für die zu ihr gehörigen Geistlichen; auch soviel wie Totenbuch, Nekrolog (s. d.); dann ein Vermächtnis an die Kirche (manus mortua); im besondern die Abgabe aus dem Nachlaß eines verstorbenen Klerikers an den Bischof (quarta mortuariorum); endlich soviel wie Baulebung (s. d.).