Neugroschen

[554] Neugroschen, frühere sächs. Scheidemünze zu 10 Pf., seit 1840 gleich dem Silbergroschen, im Gewichte von 2,126 g 32/3 lötig = 8,77 Pf. heutiger Währung, entsprechend der halbe, während das Doppelstück fünflötig ausgeprägt wurde. Seit 1857 wurde der N. = 8,69 Pf. und der halbe (bis 1861) 230, der doppelte 300 Tausendstel sein geprägt. Ebenso in Sachsen-Altenburg und Sachsen-Gotha.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 554.
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