[466] Silbergroschen (Abkürzung Sgr.), bis 1873 preuß. Silberscheidemünze, = 1/30 Taler, nach Edikten von 1764 als »Böhmen« für Schlesien und »Düttchen« für die Provinz Preußen mit 18, in Doppelstücken (oder 1/15 Taler) mit 15 Taler Nennwert aus der Mark sein geprägt. Seil 1821 wurde der S. von 12 Pfennig allgemeine Scheidemünze, hierzu traten seit 1843 die 21/2 S.-Stücke oder 1/12 Taler ebenfalls im 16-Talerfuße. Durch die Münzkonvention vom 30. Juli 1838 nahmen viele norddeutsche Staaten diese Scheidemünzen auf. In Gemäßheit des Münzvertrages von 1857 wurde das Pfund sein Silber in 341/2 Taler Scheidemünze ausgebracht, der S. = 8,69565 Pfennig jetziger Talerwährung und wie 1/2 S. zu 220 Tausendstel Feinheit, das 21/2 S.-Stück 3/8 sein. Vgl. Neugroschen.