Nomophylaken

[732] Nomophylaken (griech., »Gesetzeswächter«), Behörden in verschiedenen griech. Städten, die über die Aufrechterhaltung der Gesetze zu wachen hatten; in Athen ein Kollegium von sieben Männern, das seit der Beseitigung des Areopags als politische Behörde (wahrscheinlich nach dem Gesetz des Ephialtes 460 v. Chr.) aus der Bürgerschaft ausgelost wurde und im Rat und in den Volksversammlungen gegen alle staatsgefährlichen oder verfassungswidrigen Beschlüsse Einspruch zu erheben hatte.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 732.
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