[732] Nomothēten (griech., »Gesetzgeber«), in Athen seit Ephialtes (460 v. Chr.) eine aus den Heliasten (s. Heliäa) gewählte Kommission von 501,1001 oder 1501 Männern, die in einem förmlichen Prozeßverfahren zwischen Vertretern des alten und des neuen Gesetzes den Wert oder Un wert neuer Gesetzvorschläge zu prüfen hatten; bemerkenswert ist namentlich die 403 v. Chr. gewählte Kommission von 501 N., die bei der großen Revision der Gesetzgebung auf Solonischer Grundlage mitwirkte.