[821] Notwendigkeit (lat. Necessitas), ein Modalitätsbegriff (s. Modalität), der also, wie sein Gegenstück, der Begriff der Möglichkeit (s. d.) nicht irgend eine Beschaffenheit von Tatsachen, sondern ein Verhältnis, in das diese im Denken zueinander treten, bezeichnet. Die N. heißt logisch oder formal (Denknotwendigkeit), wenn eine andre Gedankenverbindung als diejenige, die als notwendig bezeichnet wird, als sich selbst widersprechend erscheint; real oder physisch, wenn der Zusammenhang der Ereignisse einen andern Verlauf derselben als den wirklichen als unmöglich erscheinen läßt, somit Ereignisse durch das Naturgesetz bedingt sind. Die N. heißt ferner hypothetisch oder äußerlich, wenn sie von gewissen Bedingungen oder Voraussetzungen abhängt, dagegen absolut oder unbedingt, wenn von jeder anderweitigen Bedingung abgesehen wird. Der letztere Fall besteht bei allen sogen. Erkenntnissen a priori, deren Gegenteil nicht vorgestellt werden kann, wohin sämtliche Denkgesetze, wie sie die Logik aufstellt, sowie die Grundgesetze der Mathematik gehören. Eine bloß hypothetische N. kommt dagegen z. B. dem Ergebnis eines Schlusses zu, insofern seine Gültigkeit von der der Prämissen, oder einem Naturereignis, insofern sein Eintritt (außer von bestimmten Umständen)[821] von der Geltung bestimmter Naturgesetze abhängt. Unter moralischer N. versteht man die innerlich zwingende Gewalt moralischer Verpflichtung.