Nulla poena sine lege poenale

[833] Nulla poena sine lege poenale (lat.), keine Strafe ohne eine strafrechtliche Bestimmung, die sie ausspricht. Ein Rechtssprichwort, das sagen will, daß nur die im Gesetz ausdrücklich mit Strafe bedrohten Handlungen strafbar und nur die im Gesetz ausdrücklich festgesetzten Strafarten und Strafausmaße anwendbar sind (vgl. Deutsches Strafgesetzbuch, § 2). Ob es nicht zu weit gegangen ist, diesen Rechtsgrundsatz auch gegenüber wilden Völkern anzuwenden, ist mehr als fraglich. Ohne Handlungen der Grausamkeit das Wort zu reden, dürfte in solchen Fällen den Beamten eine gewisse Freiheit in Anwendung von Strafarten zu gewähren sein, die von den betreffenden Völkern auch wirklich als Strafen empfunden werden.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 833.
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