[75] Opfergang, in der kath. Kirche der Gebrauch der Gläubigen, an gewissen Tagen (Festtagen, Hochzeits-, Beerdigungstagen etc.) beim Offertorium (s. d.) der Messe um den Altar herumzugehen und daselbst ein Geldopfer (Opferpfennig) niederzulegen; bei der ländlichen Bevölkerung in Süddeutschland allenthalben noch in Übung.