Übung

[863] Übung, die Erscheinung, daß jede körperliche und geistige Tätigkeit nach öfterer Wiederholung rascher, leichter und sicherer ausgeführt wird als anfänglich. Bei der Ausführung einer äußern Handlung (z. B. einer turnerischen Leistung) kommen im einzelnen folgende Momente in Betracht: der äußere Anreiz, der uns zu ihr bestimmt (z. B. ein Kommando), die hierdurch erregte Vorstellung dessen, was wir tun wollen oder sollen, die von dieser abhängige Auswahl und Innervation der erforderlichen Muskelbewegungen, d. h. die Erteilung von Bewegungsimpulsen bestimmter Intensität an bestimmte Muskelgruppen in bestimmter Reihenfolge. Abgesehen von ihrem rein physiologischen Einfluß auf die Bewegungsorgane (Stärkung der Muskeln, Ausbildung der Gelenke etc.) bewirkt nun die Ü. in psychophysischer Hinsicht erstens eine genauere Anpassung (Akkommodation) der anfänglich oft zu starken oder zu schwachen Bewegungsimpulse an die beabsichtigten Bewegungen; zweitens eine immer vollkommenere Zusammenpassung (Koordination) der gleichzeitig und sukzessiv erforderlichen Innervationen, und sie macht drittens infolgedessen die bewußte Berechnung der einzelnen Tätigkeiten, die zu einer Gesamtleistung gehören, mehr und mehr entbehrlich, so daß wir schließlich bei der Ausführung an das Einzelne gar nicht mehr denken, und uns nur eine unbestimmte Vorstellung des erstrebten Resultats vorschwebt. Weiterhin kann auch diese selbst noch ausfallen, indem (wie es z. B. bei einem geübten Klavierspieler der Fall ist) der äußere Eindruck (die Wahrnehmung der Notenschrift) unmittelbar die richtigen Bewegungen in richtiger Ordnung sich vollziehen läßt. Die Bedeutung der Ü. besteht also hier darin, daß sie ursprünglich willkürliche, zweckbewußte Handlungen in triebartige verwandelt und dadurch eine große Menge geistiger Arbeit spart. Ähnlicher Art ist auch ihre Wirkung auf geistigem Gebiet: ursprünglich logische (apperzeptive) Vorstellungsverbindungen werden durch sie in mechanisch ablaufende Assoziationen verwandelt. Auf der Einübung der Vorstellungszentren für gewisse Tätigkeitsformen beruht das Gedächtnis (s. d.) und, sofern die entsprechenden Dispositionen vererbt werden, wohl auch manche (angeborne) Anlagen (z. B. die Instinkte).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 863.
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