[104] Ordinarĭum (lat.), Ritualbuch für das Kirchenjahr; im Finanzwesen der gewöhnliche Belauf der Ein nahmen oder des Kostenanschlags in der Ausstellung des Jahresbudgets (ordentliche Einnahmen oder Ausgaben), im Gegensatz zum »Extraordinarium«, den außerordentlichen oder einmaligen (s. Budget).