Pöniténz

[147] Pöniténz (lat.), in der kath. Kirche die vom Beichtvater den Beichtkindern wegen begangener Sünden, teils zur Genugtuung, teils zur Abwendung von Sündenstrafen und als Heilmittel auferlegten Bußwerke, z. B. Fasten, Wallfahrten, Gebete (vgl. Buße); Strafe, die über Geistliche wegen leichter Vergehen verhängt wird, z. B. Versetzung auf eine sogen. Pönitenzpfarre, mit der entweder geringeres Einkommen oder schwererer Dienst verbunden ist (Strafpfarre).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 147.
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