Parochīe

[463] Parochīe (griech.), Kirchsprengel, Pfarrei, in der alten christlichen Kirche der gesamte bischöfliche Sprengel, also soviel wie Diözese, seit dem 5. Jahrh. die einzelne, selbständige Kirchengemeinde, deren Mitglieder Parochianen heißen, und der die Beschaffung aller zur Erhaltung des Kirchen- und Pfarrwesens nötigen Mittel (Parochiallasten) zukommt. Der Geistliche einer solchen Genossenschaft heißt Parochus (Pfarrer). Nächst der Mutterkirche (Parochialkirche, Pfarrkirche) umfaßt eine P. oft mehrere Filialkirchen oder eingepfarrte Gemeinden. Parochialschule heißt die gemeinschaftliche Schule eines ganzen Kirchspiels im Gegensatz zu Schulen für einzelne Orte ohne Kirche. S. die Artikel »Kirchengemeinde, Kirchspiel, Pfarrzwang«.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 15. Leipzig 1908, S. 463.
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