Parochie

[708] Parochie (v. gr.), 1) Anfangs, im 3. Jahrh. so v.w. Diöcese; 2) im 4. u. 5. Jahrh. eine Gemeinde, welcher ein Geistlicher (Parŏchus) vorstand; 3) jetzt eine selbständige Kirchgemeinde, deren Mitglieder Parochianen heißen u. denen die Beschaffung aller zur Erhaltung der Kirche u. geistlichen Gebäude nöthigen Mittel (Parochiallasten) obliegt. Eine P. kann ein einziges Pfarrdorf od. außer[708] diesem noch eingepfarrte, aber auch neben der Mutterkirche noch Filialkirchen begreifen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 708-709.
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